QUALIFIKATION/PREISE
Honorarvereinbarung gemäß Punkt 12 der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhand-Berufe (AAB 2018), (Beträge zuzüglich 20% USt):
Basisstundensätze:
Name | Kürzel | Qualifikation | Stundensatz EUR |
Knapp Gregor, BA, MA | gk | Sekretär | 67,00 |
Cacic Nino, Mag., LL.M. | cn | Berufsanwärter | 72,00 |
Krämmer Jasmin, BA, MA | kj | Assistentin der Geschäftsführung Buchhalterin | 80,00 |
Pichler Simone, Mag. rer. soc. oec. | sp | Sachbearbeiterin Jahresabschlüsse | 114,00 |
Lamperter Andrea | la | Dipl. Steuersachbearbeiterin, Dipl. Lohnverrechnerin | 127,00 |
Fiebich Klaus, Dr. iur. | fk | Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger | 210,00 |
gültig seit 01.01.2024
Neben obigen Zeitgebühren verrechnen wir Nebenkosten (Barauslagen) und für bestimmte Leistungen eine Wertgebühr wie folgt:
Die Wertgebühr richtet sich nach dem Wert des Gegenstandes. Als Wert des Gegenstandes gilt bei Bilanzen die Bilanzsumme; bei negativem Eigenkapital ist dieses hinzuzurechnen. Bei allen anderen Jahresabschlüssen wird üblicherweise als Wert des Gegenstandes die Summe der Ausgaben angesetzt. Sollte die Berechnung der Wertgebühr nach der Summe der Ausgaben infolge deren relativ geringer Höhe zu keiner angemessenen wertabhängigen Entlohnung führen, werden üblicherweise als Wert des Gegenstandes 2/3 der Einnahmen angesetzt.
Die wertabhängige Entlohnung beträgt vom Wert des Gegenstandes wie folgt (Angaben in €):
Wert des Gegenstandes | prozentueller Zuschlag vom Mehrbetrag | für die jeweilige Höchststufe entfallende Gebühr |
0 - 10.000 | 1,5% | 150,00 |
10.000 - 100.000 | 0,5% | 450,00 |
ab 100.000 | 0,2% |
Anstelle nach obiger Tabelle kann die Wertgebühr in jenen Fällen, in denen der Wert des Gegenstandes entweder schwer bestimmbar ist oder die Entlohnung nach dem Wert des Gegenstandes zu einem wirtschaftlich unangemessenen Ergebnis führt, auch in Höhe von bis zu 100% der Basisstundensätze zur Verrechnung gebracht werden.