QUALIFIKATION/PREISE

Honorarvereinbarung gemäß Punkt 12 der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhand-Berufe (AAB 2018), (Beträge zuzüglich 20% USt):
Basisstundensätze:


NameKürzelQualifikation

Stundensatz

EUR

Filipenko OleksandrfoBuchhalter62,00

Knapp Gregor,

BA, MA

gkSekretär67,00

Cacic Nino,

Mag. prav., LL.M.

cnBerufsanwärter72,00

Krämmer Jasmin,

BA, MA

kj

Assistentin der Geschäftsführung,

Buchhalterin

80,00

Pichler Simone,

Mag. rer. soc. oec.

sp

Sachbearbeiterin,

Jahresabschlüsse

114,00
Lamperter Andreala

Dipl. Steuersachbearbeiterin,

Dipl. Lohnverrechnerin

127,00

Fiebich Klaus,

Dr. iur.

fk

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,

Sachverständiger

210,00
gültig seit 25.11.2024

Neben obigen Zeitgebühren verrechnen wir Nebenkosten (Barauslagen) und für bestimmte Leistungen eine Wertgebühr wie folgt: 
  
Die Wertgebühr richtet sich nach dem Wert des Gegenstandes. Als Wert des Gegenstandes gilt bei Bilanzen die Bilanzsumme; bei negativem Eigenkapital ist dieses hinzuzurechnen. Bei allen anderen Jahresabschlüssen wird üblicherweise als Wert des Gegenstandes die Summe der Ausgaben angesetzt. Sollte die Berechnung der Wertgebühr nach der Summe der Ausgaben infolge deren relativ geringer Höhe zu keiner angemessenen wertabhängigen Entlohnung führen, werden üblicherweise als Wert des Gegenstandes 2/3 der Einnahmen angesetzt.
 
Die wertabhängige Entlohnung beträgt vom Wert des Gegenstandes wie folgt (Angaben in €):

Wert des Gegenstandesprozentueller Zuschlag vom Mehrbetragfür die jeweilige Höchststufe entfallende Gebühr
0 - 10.000
1,5%150,00
10.000 - 100.000
0,5%450,00
ab 100.000
0,2%
 
Anstelle nach obiger Tabelle kann die Wertgebühr in jenen Fällen, in denen der Wert des Gegenstandes entweder schwer bestimmbar ist oder die Entlohnung nach dem Wert des Gegenstandes zu einem wirtschaftlich unangemessenen Ergebnis führt, auch in Höhe von bis zu 100% der Basisstundensätze zur Verrechnung gebracht werden.