fiebichNEWS

Unsere fiebichNEWS informieren Klient*innen und Geschäftspartner*innen rund um die Themen Steuern, Sozialversicherung, Unternehmensrecht und Förderungen. 
 
Wollen auch Sie künftig Ihre Steuern optimal planen? Eine kurze E-Mail an news@fiebich.com reicht um in unseren Verteiler aufgenommen zu werden.
 
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fiebichNEWS 8/2023


Geschätzte Leser:innen unserer fiebichNEWS!

In dieser Ausgabe möchten wir Sie über die steuerlichen Änderungen ab 2024 informieren. Die lang erwartete Veröffentlichung des Gemeinützigkeitsreformgesetzes bringt eine Ausweitung spendenbegünstigter Empfänger und Vereinfachung für Kleinorganisationen. Die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss II sowie die FAQ wurden nur knapp vor Antragsschluss veröffentlicht. Die globale Mindeststeuer (Pillar 2) nimmt konkrete Formen an. Ein Blick auf interessante höchstgerichtliche Entscheidungen rundet diese Ausgabe ab.


Ihr fiebichTEAM

Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Jasmin Krämmer, BA, MA - 
kj@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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1. Steuerliche Änderungen 2024
1.1 Einkommensteuer
1.2 Erhöhung Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte
1.3 Umsatzsteuer - Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule
1.4 Weitere veränderliche Werte
1.5 ORF-Beitrag
2. Ausweitung der Spendenbegünstigung
3. Energiekostenzuschuss II - Richtlinie veröffentlicht
4. Globale Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Pillar 2)
5. Senkung der Mindestkörperschaftsteuer ab 01.01.2024
6. Einlagen von Grundstücken in Personengesellschaften
7. Aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen




Die Informationen in diesem Newsletter wurden zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.



fiebichNEWS 7/2023


Geschätzte Leser:innen unserer fiebichNEWS!

Wie bereits in unserer letzten Ausgabe angekündigt, hat die verpflichtende Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II bereits am 16.10.2023 gestartet und am 2.11.2023 geendet. Mit 8.11.2023 wurde ein erster Entwurf der Förderrichtlinie für den Energiekostenzuschuss II auf der aws-Homepage veröffentlicht, welcher eine ähnlich kurze Frist für die Beantragung - nämlich nur bis zum 7.12.2023 - vorsieht. Diese Fristen sind als außerordentlich kurz anzusehen, da zum einen die notwendige Informationsbeschaffung für einen ordnungsgemäßen Antrag oftmals schwierig ist und zum anderen die Angaben jedes Antrags durch einen WP/StB/BiBu überprüft werden müssen. Um berechtigten Unternehmen die Möglichkeit der Antragstellung nicht aufgrund kurzer Fristsetzungen zu nehmen, sollte wohl eine Fristverlängerung eine akzeptable Lösung sein. Die Veröffentlichung der Richtlinie bleibt abzuwarten.

Für all jene, die das Antragsfenster für die Voranmeldung des EKZ II verpasst haben, möchten wir nochmal auf die Energiekostenpauschale hinweisen (siehe dazu Punkt 2).

Wir hoffen, Ihnen damit eine informative Grundlage zu bieten, und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.


Ihr fiebichTEAM

Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Jasmin Krämmer, BA, MA - 
kj@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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1. Energiekostenzuschuss II
1.1 Wer wird gefördert?
1.2 Förderfähiger Zeitraum
1.3 Berechnungsstufen und förderfähige Kosten
1.4 Zusätzliche Beschränkungen
1.5 Feststellung durch einen WP/StB/BiBu
1.6 Erforderliche Unterlagen für die Beantragung
2. Energiekostenpauschale




Die Informationen in diesem Newsletter wurden zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.


fiebichNEWS Checkliste "Steuertipps zum Jahresende 2023"


Geschätzte Leser:innen unserer fiebichNEWS!

Rechtzeitig vor dem Jahresende zahlt es sich aus, einen Blick auf die Steuertipps für Unternehmer, für Arbeitgeber & Mitarbeiter, für Arbeitnehmer und für alle Steuerpflichtige zu werfen, damit alle Möglichkeiten legaler steuerlicher Gestaltungen wirklich genutzt werden und nichts übersehen wird. Vereinbaren Sie ein Gespräch mit Ihrer Steuerberaterin / Ihrem Steuerberater. Was ist vor dem 31. Dezember 2023 noch unbedingt zu erledigen?

Ihr fiebichTEAM

Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Jasmin Krämmer, BA, MA - 
kj@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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  • Steuertipps für Unternehmer
  • Steuertipps für Arbeitgeber & Mitarbeiter
  • Steuertipps für Arbeitnehmer
  • Steuertipps für alle Steuerpflichtigen


Die Informationen in diesem Newsletter wurden zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.


fiebichNEWS 6/2023


Geschätzte Leser:innen unserer fiebichNEWS!

Einige Gesetzesvorhaben wie das Gemeinnützigkeitspaket und das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz sind angekündigt, das Inkrafttreten ist für den 1.1.2024 geplant. Wir werden Sie umgehend über aktuelle Änderungen informieren. Die Inflationsanpassungsverordnung und die Regierungsvorlage zum Progressionsabgeltungsgesetz, gültig ab 2024, liegen vor. Die SV-Werte für 2024 sind veröffentlicht und der Reparaturbonus ist zurück.

Machen Sie ihren Check rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2023 und vereinbaren Sie einen Termin für Rückfragen und individuelle Beratung bei uns.

Ihr fiebichTEAM

Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Jasmin Krämmer, BA, MA - 
kj@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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1. Energiekostenzuschuss II - Voranmeldung gestartet
2. Inflationsanpassung Einkommensteuer-Tarif für 2024
3. Weitere Entlastungsmaßnahmen im Progressionsentlastungsgesetz 2024
4. Die wichtigsten SV-Werte für 2024



Die Informationen in diesem Newsletter wurden zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.



fiebichNEWS 5/2023


Geschätzte Leser:innen unserer fiebichNEWS!

Wir informieren Sie über die Highlights der für die betriebliche Praxis wichtige Änderungen betreffend das Energiekostenpauschale für KMU, die geplante flexible Kapitalgesellschaft, steuerliche Erleichterungen für von der Hochwasserkatastrophe Betroffene, die wichtige Meldepflicht bei Online-Plattformen sowie über seit Juli geltende Regelungen beim Homeoffice über die Grenze.

Ihr fiebichTEAM

Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Jasmin Krämmer, BA, MA - 
kj@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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1. Zuschüsse für Strom und Gas
1.1 Energiekostenzuschuss II
1.2 Energiekostenpauschale
2. Neuerungen im Gesellschaftsrecht
2.1 Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung
2.2 Senkung der Mindestkörperschaftsteuer
2.3 Neue Rechtsform "Flexible Kapitalgesellschaft"
3. Steuerliche Erleichterungen bei Hochwasserkatastrophen
4. Online-Plattformen
5. Homeoffice über die Grenze
6. Aktuelle Höchstgerichtliche Entscheidungen
7. Splitter
7.1 Servicepauschale als "Zwangstrinkgeld" in der Gastronomie
7.2 Österreich goes international: EU-Umgründungsgesetz
7.3 Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung entschärft
7.4 WiEReG-Novelle
8. Anspruchszinsen für Steuernachzahlungen 2022



Die Informationen in diesem Newsletter wurden zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.



fiebichNEWS 4/2023


Geschätzte Leser*innen unserer fiebichNEWS!

In dieser Ausgabe informieren wir Sie über die aktuellen Änderungen durch den EStR-Wartungserlass 2023 und die jüngst erfolgten Anpassungen sowie die Liste der vom 15%-igen IFB umfassten Wirtschaftsgüter. Wir berichten zu den Highlights aus der veröffentlichten Regierungsvorlage zum AbgÄG 2023, deren Beschlussfassung für Mitte Juli angekündigt ist. Abschließend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten höchstgerichtlichen Entscheidungen und die Terminübersicht für Juli bis September 2023.

Wir wünschen Ihnen erholsame Sommertage und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ihr fiebichTEAM

Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Jasmin Krämmer, BA, MA - 
kj@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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1. Einkommensteuerrichtlinien - Wartungserlass 2023
1.1 Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit der Übertragung von Gegenständen
1.2 Zu- und Abschläge bei Bilanzberichtigung für verjährte Jahre
1.3 Versicherungsentschädigung für Betriebsgebäude
1.4 Energiekostenzuschuss
1.5 Österreichische Sozialversicherung für ausländische Gewinne
1.6 Kleinunternehmerpauschalierung
1.7 Pauschalierung bei der Land- und Forstwirtschaft
1.8 Drohverlustrückstellung
1.9 Pauschalrückstellungen
1.10 Degressive AfA
1.11 Begünstigung bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils (Beteiligung an KG oder OG)
1.12 Einkünftezurechnung von Dividenden aus nicht börsennotierten Anteilen
1.13 Progressionsvorbehalt
2. Aktuelles zum neuen Investitionsfreibetrag
2.1 Klarstellungen durch den EStR-Wartungserlass 2023
2.2 Gesetzesreparatur: IFB nunmehr auch für klimafreundliche Heizungen
2.3 Zwei Verordnungen zum IFB
3. Highlights aus dem Abgabenänderungsgesetz 2023
3.1 Änderungen im Einkommensteuergesetz
3.2 Änderungen im Körperschaftsteuergesetz
3.3 Änderungen im Umsatzsteuergesetz
3.4 Änderungen im Umgründungssteuergesetz
3.5 Änderungen in der Bundesabgabenordnung
3.6 Änderungen im Finanzstrafgesetz
4. Splitter
4.1 Erhöhung der Kategorie-Mieten per 1.7.2023
4.2 Steuerliche Behandlung der außerordentlichen Gutschrift 2022 zum Teuerungsausgleich
4.3 ID Austria löst ab 1.7.2023 die Handy-Signatur ab
5. Aktuelle Höchstgerichtliche Entscheidungen
6. Änderungen und Termine Juni bis September 2023



Die Informationen in diesem Newsletter wurden zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.




fiebichNEWS 3/2023


Geschätzte Leser*innen unserer fiebichNEWS!

In dieser Ausgabe geben wir Ihnen eine Zusammenfassung der Änderungen bei der Arbeitnehmerveranlagung 2022. Wir informieren Sie über Änderungen im Mietrecht, die Kryptowährungsverordnung, das Ende der öffentlichen Einsicht in das WiEReG-Register und die neuerlich erhöhten Steuerzinssätze.

Wir wünschen ein interessantes Lesevergnügen und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ihr fiebichTEAM

Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Jasmin Krämmer, BA - 
kj@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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1. Arbeitnehmerveranlagung 2022
1.1 Pflichtveranlagung 
1.2 Antragsveranlagung
1.3 Antragslose Veranlagung
1.4.1 Werbungskosten
1.4.2 Sonderausgaben
1.4.3 Außergewöhnliche Belastungen
1.4.4 Absetzbeträge
1.4.5 Negativsteuer bei der Veranlagung von niedrigem Einkommen
2. Update Energiekostenzuschuss I, II, Energiekostenpauschale
2.1 Verlängerung Energiekostenzuschuss I (4. Quartal 2022)
2.2 Energiekostenzuschuss II
2.3 Energiekostenpauschale
3. Änderungen im Mietrecht
3.1 Erhöhung der Richtwerte per 1.4.2023 und Mietkostenzuschuss
3.2 Maklerprovision - Neues zum Bestellerprinzip
4. Kryptowährungsverordnung
5. Splitter
5.1 Vorsteuerabzug beim Bilanzierer erst bei Erhalt der Rechnung?
5.2 Wirtschaftliche Eigentümerregister - EuGH stoppt öffentliche Einsicht in das Register
5.3 Erneute Erhöhung der Steuerzinsen ab 22.3.2023
6. Höchstgerichtliche Entscheidungen
7. Termine bis Juni 2023



Die Informationen in diesem Newsletter wurden zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.




fiebichNEWS 2/2023


Geschätzte Leser*innen unserer fiebichNEWS!

Wir hoffen, Sie sind voller Elan ins Jahr 2023 gestartet. Zu Jahresbeginn sind es vor allem die neuen Werte in der Einkommenssteuer, an die wir uns gewöhnen müssen. Auf unserer Website finden Sie viele dieser Werte und zusätzlich die Sozialversicherungswerte 2023 unter: https://www.fiebich.com/de/inhalt/aktuelle-werte 

In den aktuellen Lohnsteuerrichtlinien finden sich die Ansichten der Finanzverwaltung zu E-Auto, Öffi-Ticket und Teuerungsprämie. Den aktuellen Stand zum Energiekostenzuschuss I & II, aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen sowie eine Übersicht der wichtigsten steuerlichen Termine für März runden diese Ausgabe ab.

Ihr fiebichTEAM

Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Jasmin Krämmer, BA - 
kj@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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1. Einkommensteuerliche und andere Neuerungen 2023
1.1 Steuerbefreiungen 
1.2 Sachbezugswerte
1.3 Pendlerpauschale
1.4 Reisespesen
1.5 Steuertarif, Absetz- und Freibeträge ab 2023
1.6 Änderungen in der Sozialversicherung
1.7 Dienstgeberbeitrag reduziert von 3,9% auf 3,7%
1.8 Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2023
1.9 Pflegegeld valorisiert ab 1.1.2023
2. Lohnsteuerrichtlinien - Änderungen 2023 (Elektro-Autos, Carsharing, Öffi-Ticket, Dienstreise, Teuerungsprämie, Privatklinik, Alters- und Pflegeheim,...)
3. Umsatzsteuerliche Änderungen 2023
3.1 Dreiecksgeschäfte nun auch für vier Beteiligte
3.2 Weitere Änderungen
4. Energiekostenzuschuss II
5. Höchstgerichtliche Entscheidungen
6. Splitter 2/2023 (Arbeitsplatzpauschale, Grundstücksübertragung, Körperschaftsteuerungstarif, degressive AfA)
7. Termine März 2023



Die Informationen in diesem Newsletter wurden zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.




fiebichNEWS 1/2023


Geschätzte Leser*innen unserer fiebichNEWS!

In dieser Ausgabe informieren wir Sie über die ertragsteuerlichen Änderungen 2023 sowie neuen Details zum Energiekostenzuschuss. Zudem geben wir Ihnen einen Überblick über die Gewinnabschöpfung für Öl- und Gasfirmen und die Erlösobergrenze für Stromerzeuger.

Außerdem zeigen wir Ihnen auf, welche Prüfungsschwerpunkte die Finanzpolizei derzeit setzt. Ein Blick auf interessante höchstgerichtliche Entscheidungen rundet diese Ausgabe ab.

Ihr fiebichTEAM

Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Jasmin Krämmer, BA - 
kj@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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1. Ertragssteuerliche Änderungen 2023
1.1 Anpassung der Grenze der Kleinunternehmerpauschaule
1.2 Jahresabschlussposten im Lichte der Zinserhöhungen
1.3 Lohnnebenkostensenkung im Bereich DB und UV
1.4 Erhöhung Grenze für Geringwertige Wirtschafsgüter
1.5 Investitionsfreibetrag ab 2023
1.6 Bausparprämie 2023
1.7 Die Autobahnvignette für 2023
1.8 E-Card Serviceentgelt 2023
2. Neue Details zum Energiekostenzuschuss
3. Finanzpolizei - Prüfungsschwerpunkte
3.1 Registrierkassenprüfung
3.2 Arbeitszeitaufzeichnungen sind Dreh- und Angelpunkt vieler Überprüfungen
3.3 COVID-19-Förderprüfung - nachträgliche Prüfung durch die Finanzverwaltung
4. Höchstgerichtliche Entscheidungen
5. Aktuelles



Die Informationen in diesem Newsletter wurden zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.



fiebichNEWS 7/2022


Geschätzte Leser*innen unserer fiebichNEWS!

Wir leben in schwierigen Zeiten und so bleibt es spannend, welche Maßnahmen zur Konjunkturbelebung, Abfederung der Teuerung und welche Unterstützungen bei den exorbitant gestiegenen Energiekosten für welchen Empfängerkreis seitens der Regierung beschlossen werden. In dieser Ausgabe finden Sie Details zum Energiekostenzuschuss sowie die SV-Werte für 2023.

Ihr fiebichTEAM

Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
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kj@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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  • Ende der kalten Progression ab 2023 ist fix
  • Weitere Details zum Energiekostenzuschuss
  • Mieten - Neuerliche Erhöhung mit 1. November 2022
  • Die wichtigsten SV-Werte für 2023
  • Photovoltaikanlagen für die Eigenversorgung


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fiebichNEWS Checkliste "Steuertipps zum Jahresende 2022


Geschätzte Leser*innen unserer fiebichNEWS!

Aufgrund der im Jahr 2022 zahlreichen neuen Regelungen wie beispielsweise der ökosozialen Steuerreform und der Teuerungs-Entlastungspakete empfiehlt es sich besonders heuer rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen und sich folgende Fragen zu stellen: Wurden auch alle Möglichkeiten legaler steuerlicher Gestaltungen wirklich genutzt und nichts übersehen? Was ist vor dem Jahreswechsel noch unbedingt zu erledigen? Denn am 32. Dezember ist es jedenfalls zu spät!

Ihr fiebichTEAM

Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Jasmin Krämmer, BA - 
kj@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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  • Steuertipps für Unternehmer
  • Steuertipps für Arbeitgeber Mitarbeiter
  • Steuertipps für Arbeitnehmer
  • Steuertipps für alle Steuerpflichtigen


Die Informationen in diesem Newsletter wurden zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.



fiebichNEWS 6/2022


Geschätzte Leser*innen unserer fiebichNEWS!

Steigende Energiepreise und Inflationszahlen in jahrzehntelang nicht gewohntem Ausmaß belasten große Teile der Bevölkerung und der Wirtschafft. Die Bundesregierung hat daher in den letzten Wochen eine Vielzahl von Maßnahmen vorgesehen, um diese Auswirkungen abzumildern. Ein Teuerungs-Entlastungspakt I wurde in der Zwischenzeit bereits beschlossen. In dieser Ausgabe informieren wir Sie dazu, wie der erhöhte Klimabonus ausbezahlt wird/wurde und geben Ihnen einen Überblick über die im Rahmen der - als Entwürfe vorliegenden - "Teuerungs-Entlastungspakete II und III" vorgesehenen Änderungen.

Abschließend finden Sie wie gewohnt eine Übersicht der wichtigsten Termine bis Ende Dezember 2022.

Ihr fiebichTEAM

Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Jasmin Krämmer, BA - 
kj@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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1. Teuerungs-Entlastungspaket II und III - Abschaffung der "kalten Progression"
1.1 Abschaffung der "kalten Progression"
1.2 Indexierung von Sozialleistungen
2. Energiekostenzuschüsse - Hilfe für Energieintensive Unternehmen
3.1 Teuerungsprämie
3.2 Wichtige Unterschiede zur Mitarbeitergewinnbeteiligung
4. Höchstgerichtliche Entscheidungen
5. Splitter
5.1 Erhöhung Basiszinssatz
5.2 Forschungsprämie - Neuerungen durch das AbgÄG 2022
5.3 Umsatzsteuer - Verzinsung nach dem AbgÄG 2022
5.4 Vorsteuerabzug bei IST-Versteuerer - keine Änderung durch das AbgÄG 2022
5.5 BMF -  Info zu den Auswirkungen der Suspendierung des Informationsaustauschen mit Belarus und Russland
5.6 Auszahlung von Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus
6. Terminübersicht bis Ende Dezember 2022
6.1 Nach 30. September 2022
6.2 Termin 30. September 2022 verlängert bis zum 31. Dezember 2022


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Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.


fiebichNEWS 5/2022



Geschätzte Leser*innen unserer fiebichNEWS!

Die Corona-Pandemie vergönnt uns eine kleine Verschnaufpause, allerdings sehen wir uns nun neuen Herausforderungen konfrontiert.
Die Preise steigen, vor allem die Energiekosten, treiben die Inflation in die Höhe, Lieferverzögerungen und Rohstoffmangel tragen ein Übriges dazu bei. Die Regierung plant bereits ein umfangreiches neues Entlastungspaket. Der Beginn der CO2-Bepreisung soll auf den 1.10.2022 verschoben werden. Der Klimabonus soll auf € 500 erhöht und der Energiebonus soll deutlich erhöht und nachgeschärft werden.

Ihr fiebichTEAM

Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Jasmin Krämmer, BA - 
kj@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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1. Abgabenänderungsgesetz 2022 in Begutachtung
1.1 Änderungen im EStG
1.2 Änderungen im UStG
2. Update Corona-Hilfsmaßnahmen
3. Energiekostenausgleich und Reparaturbonus
3.1 Energiekostenausgleich
3.2 Reparaturbonus
4. Mietrecht - Aktuelle Ergänzungen
4.1 Mietrecht - Erneute Erhöhung Kategoriebeträge
4.2 Update Ukraine
a) Vermietung, wenn bisher keine Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung erzielt wurden
b) Vermietung, wenn bereits Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt wurden
5. Höchstgerichtliche Entscheidungen
6. Termine bis September 2022


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Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.



fiebichNEWS 4/2022



Geschätzte Leser*innen unserer fiebichNEWS!

Glaubte man die infolge der Corona-Epidemie entstandene weltweite Krise (fast) überwunden zu haben, sehen wir uns aufgrund des Ukraine-Kriegs erneut weltweiten wirtschaftlichen Verwerfungen gegenüber. In dieser Ausgabe der fiebichNEWS informieren wir Sie über die geplanten Maßnahmen der Energiekosten-Entlastung und geben Ihnen ein Update zu den Corona-Unterstützungen 2022. Außerdem finden Sie hilfreiche Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung 2021, wie beispielsweise der Pendler- und Homeoffice-Pauschale und abschließend die wichtigsten Termine für Juni 2022.

Mit frühlingshaften Grüßen,

Ihr fiebichTEAM

Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Jasmin Krämmer, BA - 
kj@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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1. Maßnahmen zur Abfederung der hohen Energiekosten
1.1 Erhöhung der Pendlerpauschale um 50% und Vervierfachung des Pendlereuros
1.2 Weitere Maßnahmen zur Energiekostenentlastung
1.3 Herabsetzung der Einkommen-/Körperschaftsteuer-Vorauszahlung aufgrund hoher Energiekostenbelastung
2. Weitere Updates aus dem Ertragssteuerrecht
2.1 Steuerneutralität des Tausches von Kryptoassets gilt auch für im Betriebsvermögen gehaltene Kryptoassets
2.2 Klarstellung zur steuerfreien Mitarbeiterbeteiligung 
3. Arbeitnehmerveranlagung 2021
3.1 Steuererklärungspflicht
3.2 Veranlagung über Aufforderung des Finanzamts
3.3 Antragsveranlagung
3.4 Antragslose Veranlagung
4. Update Corona-Unterstützungen 2022
4.1 Bedingungen zur Förderung von Mieten für Zeiträume behördlicher Betretungsverbote
4.2 Aktuelle Judikatur dazu
4.3 Ausfallsbonus III
4.4 Zusammenspiel von Verlustersatz und Forschungsprämie
5. Highlights Wartungserlass 2021 der Körperschaftsteuerrichtlinien
5.1 Hinzurechnungsbesteuerung
5.2 Gruppenbesteuerung
5.3 Pauschale Wertberichtigungen/Rückstellungen
6. Gewinnausschüttung und GSVG-Pflicht
6.1 Datenaustausch
6.2 Information der SVS
6.3 Rechtsansicht der SVS 
7. Splitter
7.1 Die "Unshell Richtlinie" - ein weiteres Instrument zur Bekämpfung von Steuervermeidung
7.2 Mietrecht - Erhöhung des Richtwertmietzinses und der Kategoriebeträge
7.3 Unternehmerbestätigung für die Investitionsprämie
8. Höchstgerichtliche Entscheidungen
 - Mietsenkung bei Gastwirtschaft bei Take-away?
 - ImmoESt bei Abtretung KG-Anteil
 - UID bei Dreiecksgeschäft
 - (Keine) Verjährung bei abgeleiteten Bescheiden
9. Termine Juni 2022



Die Informationen in diesem Newsletter wurden zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.



fiebichNEWS 3/2022


Geschätzte Leser*innen unserer FiebichNEWS!

Diese Ausgabe unserer fiebichNEWS enthält wieder ein Update der COVID-19-Hilfen inklusive der Antragsfristen. Außerdem gibt es aktuelles zur Personalverrechnung 2022 und den wichtigsten veränderlichen Werten. Im Splitter werden die aktuell angehobenen Richtwert- und Kategoriemietzinsen und die gestiegenen Kosten für Gas- oder Öl-Heizungen näher beleuchtet.

Wir wünschen ein interessantes Lesevergnügen,

Ihr fiebichTEAM

Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Jasmin Krämmer, BA - 
kj@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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1. Steuerliche Neuerungen 2021 und 2022
1.1 Entlastung von Geringverdienern und Pensionisten
1.2 Gewinne aus Schulderlässen werden von der Verlustvortragsgrenze ausgenommen
1.3 Senkung der zweiten Tarifstufe bei der Einkommensteuer
1.4 ...
2. Update Corona-Unterstützungen 2022
2.1 Ausfallsbonus III
2.2 Verlustersatz II
2.3 Verlustersatz III
2.4 ...
3. Aktuelles zur Personalverrechnung 2022
3.1 Besonderheiten beim Öffi-Ticket
3.2 Fahrtenbuch
3.3 Berufswohnsitz
3.4 ...
4. Splitter - Immobilienrecht
4.1 Anhebung der Richtwert- und Kategoriemietzinse per 1.4.2022
4.2 Ende des Corona bedingten Kündigungsschutzes
4.3 Erhöhte Kosten bei Gas- oder Öl-Heizungen auf Grund der Steuerreform?
4.4 ...
5. Höchstgerichtliche Entscheidungen



Die Informationen in diesem Newsletter wurden zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.


fiebichNEWS 2/2022



Geschätzte Leser*innen unserer fiebichNEWS!

Diese Ausgabe unserer fiebichNEWS beschäftigt sich wieder einmal mit den COVID-19-Hilfen, wo Antragsfristen für einige "alte" Unterstützungsmaßnahmen verlängert wurden.

Spannend und hoffentlich der Beginn einer wichtigen "Umsteuerung" aber auch die "Ökosteuer-Reform".

Wir wünschen ein interessantes Lesevergnügen,

Ihr fiebichTEAM

Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Jasmin Krämmer, BA - 
kj@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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1. Ökosoziale Steuerreform 2022 - Begutachtungsentwurf
1.1 Senkung der zweiten und dritten Tarifstufe bei der Einkommensteuer
1.2 Senkung der Körperschaftsteuer
1.3 Senkung der Krankenversicherungsbeiträge
1.4 ...
2. Weitere geplante Gesetzesänderungen
2.1 Arbeitsplatzpauschale oder das "Homeoffice-Pauschale für Selbstständige"
2.2 Essensgutscheine
2.3 Sanierungsgewinne
2.4 Verlängerung von Aufstellungs- und Offenlegungsfristen iZm Jahresabschlüssen
3. Verlängerung der COVID-19-Hilfen bis März 2022
3.1 Verlängerung des Verlustersatzes
3.2 Beantragungsfrist für den FKZ 800 verlängert
4. Aktuelles aus der Lohnverrechnung
4.1 Homeoffice
4.2 Klimaticket
5. Splitter
5.1 Betriebl. Mindestnutzung von 10% für den VSt-Abzug von Elektrofahrzeugen
6. Aktuelle Höchstgerichtliche Entscheidungen
7. Werte 2022
7.1 Veränderliche Werte 2022
7.2 Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen 2022
7.3 Bausparprämie 2022




Die Information in dieser eMail wurde zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.



fiebichNEWS 1/2022



Geschätzte Leser*innen unserer fiebichNEWS!

In dieser Ausgabe der fiebichNEWS finden Sie die wichtigsten Punkte zur Phase 5 der Corona-Kurzarbeit, eine Übersicht zum Ausfallsbonus III (Vergleichszeiträume und Beantragungsfristen) sowie ein kurzes Update zur Verlängerung des Härtefallfonds (Phase 4).

Bei weiteren Fragen hinsichtlich der für Sie relevanten Covid-Hilfen berät Sie gerne Ihre zuständige Sachbearbeiterin.

Wir wünschen ein interessantes Lesevergnügen,

Ihr fiebichTEAM

Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Jasmin Krämmer, BA - 
kj@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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1. Corona Kurzarbeit
2. Ausfallsbonus III
3. Verlängerung Härtefallfonds (Phase 4)




Die Information in dieser eMail wurde zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.


fiebichNEWS 2/2021



Geschätzte Leser*innen unserer fiebichNEWS!

Die „ökosoziale Steuerreform“ wird, trotz C-bedingter politischer Turbulenzen, voraussichtlich doch in Kraft treten - wir geben Ihnen hier einen ersten Überblick dazu. Weiters finden Sie die aktuellen FAQs zu den COVID-19-Erleichterungen inkl. einer Übersichtstabelle, um die letztmöglichen Antragsfristen im Blick zu behalten.

Außerdem haben wir die Checkliste „Steuertipps zum Jahresende 2021“ für Sie zusammengestellt. Nutzen Sie die Chance und werfen Sie einen Blick auf relevante steuerliche Tipps und Hinweise. Bei etwaigen Rückfragen und Beratungsbedarf stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.


Wir wünschen ein interessantes Lesevergnügen,


Ihr fiebichTEAM

Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Jasmin Krämmer, BA - 
kj@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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1. Die ökosoziale Steuerreform - Überblick
2. Updates zu den COVID-Förderungen
2.1 Fixkostenzuschuss 800.000 (FKZ II)
2.2 Verlustersatz
2.3 Investitionsprämie
3. Aktuelles aus der Personalverrechnung
4. Überblick Fristen COVID-19-Förderungen
5. Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2021



Die Information in dieser eMail wurde zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.

 
fiebichNEWS 1/2021
 
 

Geschätzte Leser*innen unserer fiebichNEWS!

Nach einer gewissen (C-bedingten) Newsletter-Pause dürfen wir Sie wieder über Neuerungen in Bezug auf Steuern, Sozialversicherungswerte und Unternehmensrecht (und Förderungen) informieren. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen wird uns das Thema „Corona“ wahrscheinlich noch eine Weile begleiten. Die (bisherige) Verlängerung der COVID-19-Hilfsmaßnahmen haben wir für Sie zusammengestellt.

Abseits der Themen um die Pandemie informieren wir Sie über wichtige Neuerungen, wie zB Änderungen im Insolvenzrecht oder dem EU-One-Stop-Shop. Wie gewohnt rundet ein Überblick über aktuelle VwGH-Erkenntnisse diese Ausgabe ab.

Abschließend empfehlen wir noch einen Blick auf die Termine bis Dezember 2021.

Wir wünschen ein interessantes Lesevergnügen,

Ihr fiebichTEAM
Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Mag. Natascha Branz - bn@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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1. Coronahilfen können weiterhin beantragt werden
1.1 Verlängerung Verlustersatz (Verlustersatz II)
1.2 Verlängerung Ausfallsbonus (Ausfallsbonus II)
1.3 Sonstige Maßnahmen
2. Aktuelle Änderungen in der Personalverrechnung
2.1 Kurzarbeitsmodell (Phase 5) fixiert
2.2 Ökologisierung des Pendlerpauschales
2.3 Internationale Aspekte bei Home-Office
3. Die Offenlegung des Jahresabschlusses - Ein aktueller Überblick
3.1 Umfang der offenzulegenden Unterlagen
3.2 Fristverlängerung aufgrund der COVID-19-Sonderregelungen
4. Versandhandelslieferungen mit dem EU-ONE-STOP-SHOP (OSS) seit 1.7.2021
5. Aktuelle Höchstgerichtliche Entscheidungen
5.1 EuGH/VwGH: Keine feste Niederlassung bei bloßer Grundstücksvermietung führt zur Nichtanwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung
5.2 VwGH: Verzinsung von Umsatzsteuerbeträgen
5.3 VwGH: Abgeltungswirkung der ImmoESt nur bei korrekter Höhe
6. Splitter
6.1 Restrukturierungsverfahren als Mittel zur vorzeitigen Unternehmenssanierung in der Krise
6.2 Neuerungen in der Exekutionsordnung mit Auswirkung auf den Privatkonkurs
6.3 Sozialversicherungswerte 2022
7. Terminübersicht bis Ende Dezember 2021
7.1 Spendenbegünstigungsbestätigung und Spendengütesiegel
7.2 Offenlegung des Jahresabschlusses 31.12.2020
 
 
Die Information in dieser eMail wurde zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.


fiebichNEWS 2b/2019
 
 
Liebe Klientinnen und Klienten!
Sehr geehrte GeschäftspartnerInnen!
 
Bei Konzernstrukturen übt oft der Manager der Muttergesellschaft auch die Geschäftsführerfunktion in den Tochtergesellschaften aus, dies in den meisten Fällen ohne gesonderten Anstellungsvertrag und ohne Anspruch auf (zusätzliche) Vergütung. Aufgrund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) bestand für dieses Konstrukt ein rückwirkendes sozialversicherungsrechtliches Risiko, da jeweils gesonderte Dienstverhältnisse unterstellt wurden. Die Folgen: deutlich erhöhte Lohnnebenkosten sowie aufwändige Administration.
 
Durch eine gesetzliche Klarstellung, dass nur der Überlasser (Konzernmutter) als sozialversicherungsrechtlicher Dienstgeber gilt, wurde diese Unsicherheit (wieder) beseitigt (Punkt 2).
 
Eine angenehme Lektüre wünscht Ihnen
 
Ihr fiebichTEAM
Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Mag. Natascha Branz - bn@fiebich.com
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Themen-Übersicht:
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Aktuelles zu Lohnsteuer und Sozialversicherung
 
1. Highlights aus dem Wartungserlass 2018 zur Lohnsteuer 
2. Drittanstellung von GmbH-Geschäftsführern wird gesetzlich saniert 
3. Sozialversicherungspflicht von Zeitungshauszustellern, Selbstbedienungsaufstellern und Kolporteuren 
4. Nützliche Übersicht Lohnverrechnungswerte 
5. Neuordnung der Prüfung der lohnabhängigen Abgaben und Beiträge 
 


Nicht nur bei den Dienstgebern, auch bei den Dienstnehmern dreht sich alles um die Vergangenheit in dieser Zeit des Jahres: Wann macht sich eine Arbeitnehmerveranlagung bezahlt? Was sind Werbekosten? Wann holt man sich dafür am besten Hilfe? Und soll man sich das als Angestellter überhaupt leisten? Fragen Sie nach unserem Fixpreis-Angebot dafür.

Melden Sie sich dafür bei unserer Expertin Fr. Mag. Branz unter +43(316)324453-16

 
 

 
Die Information in dieser eMail wurde zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.

  
fiebichNEWS 2a/2019
 
 
Liebe Klientinnen und Klienten!
Sehr geehrte GeschäftspartnerInnen!
 

In der aktuellen Ausgabe der fiebichNEWS haben wir alle Sozialversicherungswerte für 2019 übersichtlich dargestellt.

 
Die Zahlen ergeben für Sie trotzdem keinen Sinn? Ihre zuständige Sachberaterin berät Sie gerne hinsichtlich der für Sie relevanten Grenzen/Beiträge.
 
Eine angenehme Lektüre wünscht Ihnen
 
Ihr fiebichTEAM
 
Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Mag. Natascha Branz - bn@fiebich.com
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Themen-Übersicht:
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1. Sozialversicherungswerte für 2019
2. Termin 31.3.2019


 


Es ist auch die Zeit im Jahr, in der sich Jungunternehmer- und GründerInnen den Zahlen des Vorjahres stellen müssen. Gerade zu Beginn wählen viele den Weg, es erst einmal selbst versuchen zu wollen, dabei wäre genau in dieser sensiblen Phase einer Gründung jemand an der Seite besonders wichtig!
 
Um den Schritt sich professionelle Hilfe zu holen zu erleichtern, bietet die KSW als Service für Unternehmens- GründerInnen – den 200,– Euro Gutschein für den 1. Jahresabschluss, an. Diesen können Sie direkt auf www.niemals-ohne.at bestellen und bei einem/r SteuerberaterIn Ihres Vertrauens einlösen.
 
 

 
Die Information in dieser eMail wurde zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.
 
fiebichNEWS 1e/2019
 
 
Liebe Klientinnen und Klienten!
Sehr geehrte GeschäftspartnerInnen!
 
25 Jahre hat sich das Spaltungsgesetz für Kapitalgesellschaften bewährt. Seit Jänner 2019 haben nun auch Genossenschaften die Möglichkeit, eine Spaltung mit zivilrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge durchzuführen. Damit wird der Gestaltungsspielraum - im Hinblick auf Herstellung einer gewünschten gesellschaftsrechtlichen Struktur – erweitert/erleichtert (Punkt 2.).
 
Eine angenehme Lektüre wünscht Ihnen
 
Ihr fiebichTEAM
Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Mag. Natascha Branz - bn@fiebich.com
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Themen-Übersicht:
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1. Umgründungssteuer: Highlights aus dem Wartungserlass 2018
1.1. Begründung eines Baurechts im Zuge einer Einbringung
1.2. Einräumen eines Wohnrechts im Rahmen einer Einbringung
1.3. Änderungen bei Ratenzahlungen beim Wegzug
1.4. Wegzug mit Nichtfestsetzungsantrag und spätere Steuerfestsetzung bei Veräußerung
1.5. Umwandlung eines Gruppenmitglieds führt nicht zum Ausscheiden aus Gruppe
1.6. Keine Einbringung bei Rücknahme des Antrags beim Firmenbuch
1.7. Teileinbringung aus dem Vermögen eines Einzelunternehmers
1.8. Realteilung einer durch Erbfall entstandenen GesbR
2. Spaltung von Genossenschaften ab 2019 möglich
3. Termin 28.2.2019


 


Anfang Februar hat in Paris das vierteljährliche Treffen des internationalen Netzwerkes JPA stattgefunden. Dr. Klaus Fiebich hat vor Ort den TAX Club mit veranstaltet und geleitet, neue Kontakte geschlossen und alte gepflegt – damit Sie als unsere Klientinnen und Klienten von den Vorteilen einer Gemeinschaft über den eigenen Tellerrand hinaus profitieren können! Grenzüberschreitende Fragen? Dort, wo wir nicht selbst helfen können, vermitteln wir Ihnen den kompetenten Kollegen mit der Spezialisierung, die zu Ihrem Fall am besten passt. Auf unserer Homepage verstecken sich übrigens noch mehr Infos zu den Netzwerken und Treffen!
 
 
Die Information in dieser eMail wurde zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
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Unsere fiebichNEWS informieren KlientInnen und GeschäftspartnerInnen rund um die Themen Steuern und allgemeine Unternehmensberatung. Rund achtmal jährlich wird eine übersichtliche Papierausgabe versendet, die sich bestens zum Nachschlagen der Steuerspartipps eignet. Zusätzlich bereiten wir unseren Newsletter als Onlineausgabe für unsere Website auf.
 
Wollen auch Sie künftig Ihre Steuern optimal planen? Eine kurze E-Mail an news@fiebich.com reicht um in unseren Verteiler aufgenommen zu werden.
 
Zum Lesen benötigen Sie einen AdobeReader, den Sie kostenfrei aus dem Internet downloaden können.
 
fiebichNEWS 1d/2019
 
 
Liebe Klientinnen und Klienten!
Sehr geehrte GeschäftspartnerInnen!
 
Alle UnternehmerInnen sollten die umsatzsteuerliche Behandlung ihrer Gutscheine evaluieren. Ob die Ausstellung eines Gutscheines einen steuerbaren Umsatz darstellt, wurde bisher am Grad der „Konkretisierung“ geprüft. Ab Jänner 2019 ist für die umsatzsteuerliche Behandlung zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen zu unterscheiden. Obwohl das alte Konzept dem neuem systematisch zumindest ähnlich ist, kann es im Einzelfall durchaus zu einer anderen umsatzsteuerlichen Beurteilung kommen (Punkt 1.).
 
Eine angenehme Lektüre wünscht Ihnen
 
Ihr fiebichTEAM
Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Mag. Natascha Branz - bn@fiebich.com
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Themen-Übersicht:
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Umsatzsteuer: Die wichtigsten Änderungen aus dem Wartungserlass 2018
1. Gutscheine
2. Lottospielgemeinschaften
3. Elektronische Dienstleistungen
4. Begünstigte Bildungsleistungen
5. Dreiecksgeschäft
 


Der Jänner ist die Zeit im Jahr, in dem wir das Alte zum Abschluss bringen und das Neue vorbereiten – nicht nur im Bereich der Finanzen, in dem wir Sie unterstützen.
 
Warum lesen Sie diesen Newsletter? Welche Themen des letzten Jahres waren besonders interessant für Sie, über welche würden Sie sich 2019 besonders freuen? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen an office@fiebich.com
 
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fiebichNEWS 1c/2019
 
 
Liebe Klientinnen und Klienten!
Sehr geehrte GeschäftspartnerInnen!
 
Alle Registrierkasseninhaber müssen den Jahresendbeleg 2018 (= Monatsbeleg Dezember 2017) bis 15. Feber 2019 via BMF Belegcheck-App prüfen (Punkt 2.).
 
Unsere Klientel, die wir mit einer laufenden Buchhaltung betreuen, ist diesbezüglich natürlich gut versorgt: Im Rahmen der Erstellung der Dezember- / 4. Quartal-Buchhaltung übernehmen wir diese Prüfung - sofern wir die entsprechenden Belege (rechtzeitig) im Haus haben und nichts anderes vereinbart wurde.

Eine angenehme Lektüre wünscht Ihnen
 
Ihr fiebichTEAM
Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Mag. Natascha Branz - bn@fiebich.com
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Themen-Übersicht:
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1. Körperschaftsteuer: neue Hinzurechnungsbesteuerung
2. Termin 15.2.2019: Registrierkassen Jahresendbeleg

 

Unsere internationalen Netzwerke wachsen! Heute dürfen wir die Kanzlei Adrian & Partners AB (Ansprechpartner Herr Mats Olsson) in Göteborg herzlich begrüßen.
 
Wir freuen uns über diesen weiteren Kontakt, um Ihnen bei Bedarf auch in Schweden Unterstützung im Bereich Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung vermitteln zu können 

Foto: Sunnana Port, Schweden / pixabay.com


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fiebichNEWS 1b/2019
 
 
Liebe Klientinnen und Klienten!
Sehr geehrte GeschäftspartnerInnen!
 
Per 1.1.2019 hat sich das Melde- und Abrechnungssystem betreffend die Sozialversicherung von Dienstnehmern, d.h. die Abwicklung der elektronischen Meldungen mit den Gebietskrankenkassen, wesentlich geändert. Gleichzeitig wurden auch die Sanktionen bei verspäteten Meldungen und nach Beanstandungen aufgrund Finanzpolizei-Einsätzen überarbeitet (Punkt 3).
 
Eine angenehme Lektüre wünscht Ihnen
 
Ihr fiebichTEAM
Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Mag. Natascha Branz - bn@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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Sozialversicherung
1. Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung
2. An- und Änderungsmeldungen
3. Sanktionen
4. Übergangsregelung



 
Wir sind mit Elan ins neue Jahr gerutscht und bereiten uns auf ein spannendes Finanzjahr 2019 vor bzw. sind schon mitten darin! Sie auch? Oder können wir Ihnen helfen Vergangenes bestmöglich abzuschließen um den Kopf für Neues frei zu haben und keine Fristen zu verpassen?
 
Wir werden auch heuer Ihre Anliegen mit Freude und Know-How vertreten, damit unsere KlientInnen in ihrem speziellen Bereich vorne dabei sind.

Foto: Hildegard Armbruster / pixelio.de
 

 
Die Information in dieser eMail wurde zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.

 
 
fiebichNEWS 1a/2019
 
 
Liebe Klientinnen und Klienten!
Sehr geehrte GeschäftspartnerInnen!
 
Mit einem Update der aktuellen Werte aus den Bereichen Sozialversicherung und Steuerrecht starten wir ins neue Jahr.
 
Für alle Familien haben wir den Familienbonus Plus nochmals übersichtlich dargestellt. Wer möchte, kann die laufende Auszahlung im Rahmen der Lohnverrechnung bei seinem Dienstgeber bereits jetzt beantragen. Natürlich kann die Geltendmachung auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung erfolgen.
 
Ihr fiebichTEAM
 
Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Mag. Natascha Branz - bn@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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1. Updates und Neues 2019
1.1 Sozialversicherungswerte 2019
1.2 Sachbezugswerte für Dienstautos ab 2019
1.3 Sachbezugswerte für Zinsersparnis
1.4 Dienstwohnungen
1.5 Unterhaltsleistungen – Regelbedarfsätze für 2019
1.6 Familienbeihilfe
2. Familienbonus Plus



 
Das fiebichTEAM wünscht allen LeserInnen unseres Newsletters ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!
 
Dieses Jahr warten wieder einige (steuerliche) Neuerungen auf uns; auch wir wollen uns ein wenig verändern und werden u.a. die Website erneuern – seien Sie gespannt, was das Jahr 2019 sonst noch alles bereithält.
 
Foto: S. Hofschlaeger/ pixelio.de
 

 
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Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.

 
fiebichNEWS 6c/2018
 
 
Liebe Klientinnen und Klienten!
Sehr geehrte GeschäftspartnerInnen!
 
Weihnachtsgedicht vom Finanzamt
 
Denkt Euch ich habe das Christkind gesehen,
es war beim Finanzamt zu betteln und fleh´n.
Denn das Finanzamt ist gerecht und teuer,
verlangt vom Christkind die Einkommensteuer.
 
Das Amt will noch wissen, ob es angehen kann,
dass das Christkind so viel verschenken kann.
Das Finanzamt hat so nicht kapiert,
wovon das Christkind dies finanziert.
 
Das Christkind rief: "Die Zwerge stellen die Geschenke her",
da wollte das Finanzamt wissen, wo die Lohnsteuer wär.
Für den Wareneinkauf müsste es Quittungen geben,
und die Erlöse wären anzugeben.

"Ich verschenke das Spielzeug an Kinder" wollte das Christkind sich wehren,
dann wäre die Frage der Finanzierung zu klären.
Sollte das Christkind vielleicht Kapitalvermögen haben,
wäre dieses jetzt besser zu sagen.
 
"Meine Zwerge besorgen die Teile,
und basteln die vielen Geschenke in Eile"
Das Finanzamt fragte wie verwandelt,
ob es sich um innergemeinschaftliche Erwerbe handelt.
 
Oder kämen die Gelder, das wäre ein besonderer Reiz,
von einem illegalen Spendenkonto aus der Schweiz.
"Ich bin doch das Christkind, ich brauche kein Geld,
ich beschenke doch die Kinder in der ganzen Welt."
 
"Aus allen Ländern kommen die Sachen,
mit denen wir die Kinder glücklich machen."
Dieses wäre ja wohl nicht geheuer,
denn da fehle ja die Einfuhrumsatzsteuer.
 
Das Finanzamt von diesen Sachen keine Ahnung,
meinte dies wäre ein Fall für die Steuerfahndung.
 
Mit diesen Sachen, welch ein Graus,
fällt Weihnachten dieses Jahr wohl aus.
Denn das Finanzamt sieht es so nicht ein,
und entzieht dem Christkind den Gewerbeschein.
 
(Silke Herbst)
 
Ihr fiebichTEAM
 
Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Mag. Natascha Branz - bn@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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Aktuelles
1. Neue Sterbetafeln für Sozialkapitalrückstellungen
2. Wieder 10 % Umsatzsteuer auf Beherbergungsleistungen
3. Arbeitsplatznahe Dienstwohnungen
4. Familienbonus Plus für im Ausland lebende Kinder



Mit dem obigen Gedicht verabschieden sich die fiebichNEWS für dieses Jahr und wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine besinnliche Adventzeit, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2019.
 
Falls Sie „in letzter Sekunde“ noch steuerliche Hilfe benötigen: Unsere Kanzlei ist auch zwischen den Feiertagen zu den gewohnten Öffnungszeiten besetzt.

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fiebichNEWS 6b/2018
 
 
Liebe Klientinnen und Klienten!
Sehr geehrte GeschäftspartnerInnen!
 
In der letzten fiebichNEWS-Reihe der Checklisten „Steuertipps zum Jahresende 2018“ finden alle SteuerzahlerInnen wertvolle Hinweise, damit Sie an den Fiskus am Ende nicht mehr abliefern als nötig:
 
1. Steuertipps für Arbeitgeber & Mitarbeiter
Eine der wichtigsten Führungsaufgaben für umfassend erfolgreiche Unternehmen ist die Wertschätzung und Anerkennung der eigenen MitarbeiterInnen. Nur ein motiviertes und loyales Team kann auf lange Sicht Ihre bestehenden KundInnen zufrieden stellen und neue Aufträge akquirieren.
 
2. Steuertipps für Arbeitnehmer
Haben Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung 2013 schon eingereicht? – Deadline 31.12.2018
 
3. Steuertipps für alle Steuerpflichtigen
Denken Sie daran Ihre Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen noch 2018 zu zahlen.
 
Ihr fiebichTEAM
 
Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Mag. Natascha Branz - bn@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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1. Steuertipps für Arbeitgeber & Mitarbeiter
1.1 Optimale Ausnutzung des Jahressechstels mit 6% bis 35,75% Lohnsteuer
1.2 Zukunftssicherung für Dienstnehmer bis € 300 steuerfrei
1.3 Mitarbeiterbeteiligungen 2018 noch bis € 3.000 steuerfrei
1.4 Weihnachtsgeschenke bis maximal € 186 steuerfrei
1.5 Betriebsveranstaltungen (zB Weihnachtsfeiern) bis € 365 pro Arbeitnehmer steuerfrei
1.6 Sachzuwendungen anlässlich eines Dienst- oder Firmenjubiläums bis € 186 steuerfrei
1.7 Kinderbetreuungskosten: € 1.000 Zuschuss des Arbeitgebers steuerfrei
1.8 Steuerfreier Werksverkehr „Jobticket“
2. Steuertipps für Arbeitnehmer
2.1 Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2015
2.2 Werbungskosten noch vor dem 31.12.2018 bezahlen
2.3 Aufrollung der Lohnsteuerberechnung 2018 beim Arbeitgeber anregen
2.4 Arbeitnehmerveranlagung 2013
3. Steuertipps für alle Steuerpflichtigen
3.1 Zufluss von Einkünften aus der Einräumung von Leitungsrechten auf 2019 verschieben
3.2 Topf-Sonderausgaben aus „Altverträgen“ noch bis Veranlagung 2020 absetzbar
3.3 Sonderausgaben noch 2018 bezahlen
3.3.1 Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherung
3.3.2 Renten, Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag
3.3.3 Spenden als Sonderausgaben
3.4 Spenden von Privatstiftungen
3.5 Außergewöhnliche Belastungen noch 2018 bezahlen
3.6 Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar
3.7 Wertpapierverluste realisieren
3.8 Prämie für Zukunftsvorsorge und Bausparen auch 2018 lukrieren



Weihnachten rückt immer näher und die Zeit vergeht wie im Flug, vor allem wenn man bedenkt, dass schon diesen Sonntag der 1. Advent war. Deshalb sollten wir vor allem die Vorweihnachtszeit genießen.
Um die Zeit gemeinsam als Kollegen noch mehr zu genießen, haben wir unsere Weihnachtsfeier bereits gebucht. Wir freuen uns schon auf den gemeinsamen Abend mit gutem Essen und noch besserer Stimmung.
 
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Die Information in dieser eMail wurde zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.

 
fiebichNEWS 6a/2018
 
 
Liebe Klientinnen und Klienten!
Sehr geehrte GeschäftspartnerInnen!
 
Rechtzeitig vor dem alljährlichen Weihnachtsstress starten wir unsere fiebichNEWS-Reihe mit den Checklisten „Steuertipps zum Jahresende 2018“.
 
Welche Möglichkeiten haben UnternehmerInnen um Ihre Steuern zu planen?

• Denken Sie daran neu angeschaffte Wirtschaftsgüter noch vor dem Jahreswechsel in Betrieb zu nehmen (Punkt 1.).
• Disponieren Sie über Ihre Erträge/Einnahmen bzw. Aufwendungen/Ausgaben (Punkt 2.).
• Kontaktieren Sie Ihr Steuerberatungsteam um den Gewinnfreibetrag maximal in Anspruch nehmen zu können (Punkt 4.).
• uvm…
 
Eine angenehme Lektüre wünscht Ihnen
 
Ihr fiebichTEAM
 
Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Mag. Natascha Branz - bn@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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Steuertipps für Unternehmer
1.   Investitionen vor dem Jahresende
2.   Disposition über Erträge/Einnahmen bzw. Aufwendungen/Ausgaben
3.   Steueroptimale Verlustverwertung
3.1 Verrechnung von Verlustvorträgen
3.2 Verlustverwertung bei Kapitalgesellschaften durch Gruppenbesteuerung
3.3 Verluste bei kapitalistischen Mitunternehmern nur vortragsfähig
4.   Gewinnfreibetrag
5.   Was sie bei der Steuerplanung für 2018 beachten sollten
5.1 Langfristige Rückstellungen
5.2 Managergehälter
6.   Spenden aus dem Betriebsvermögen
7.   Forschungsprämie
8.   Vorsteuerabzug bei Anschaffung von Elektroautos
9.   Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellung
10. Umsatzgrenze für Kleinunternehmer
11. Ende der Aufbewahrung für Bücher und Aufzeichnungen aus 2011
12. GSVG-Befreiung für „Kleinstunternehmer“ bis 31.12.2018 beantragen
13. Antrag auf Energieabgabenvergütung für 2013 stellen
14. Hälftesteuersatz für Kleinwasserkraftwerke bis 31.12.2018



Am Freitag den 23. November 2018 ist es soweit: Eines der schönsten Ereignisse im Grazer Kalender steht an – die Eröffnung des Adventmarktes. Die ruhige Adventzeit dient dem Nachdenken und der Vorbereitung auf das Weihnachtsfest.
 
Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

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Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.

 
fiebichNEWS 5e/2018
 
 
Liebe Klientinnen und Klienten!
Sehr geehrte GeschäftspartnerInnen!
 
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird erhoben, wenn ein neuer PKW, Kombi oder ein neues Kraftrad an einen Kunden geliefert oder ein Fahrzeug zum ersten Mal zum Verkehr in Österreich zugelassen wird. Der Steuersatz ist abhängig von CO2-Emissionen (Pkw, Kombi) oder vom Hubraum (Krafträder).
 
Seit September 2018 ist für die Messung der CO2- Emissionen europaweit verpflichtend die neue „Worldwide harmonized Light-duty vehicles Test Procedure“ (WLTP) anzuwenden. Die Testung zu realistischeren Bedingungen ergibt ca. 20% höhere Abgaswerte, wodurch automatisch die anzuwendenden NoVA-Steuersätze steigen und mit der NOVA auch die Neuwagenpreise (Punkt 1).
 
Eine angenehme Lektüre wünscht Ihnen
 
Ihr fiebichTEAM
 
Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Mag. Natascha Branz - bn@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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Splitter
1. NoVA-Erhöhung bei Neuwagenkauf ab 1.9.2018
2. PKW-Sachbezug für Gesellschafter-Geschäftsführer
3. Zur Erinnerung
3.1 Angleichung der Entgeltfortzahlung im Krankenstand seit 1.7.2018
3.2 Neue Regeln für den Zuschuss zur Entgeltfortzahlung ab 1.7.2018
3.3 Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung (ALV) ab 1.7.2018



Unsere Kollegin Frau Mag. Natascha Branz besuchte Ende Oktober das JPA Meeting in Barcelona. Unser spanischer JPA Kollege feierte hoch über den Dächern der Stadt das 70-Jahr-Jubiläum seiner Kanzlei.
 
Im „Tax Club“ referierte Frau Mag. Branz vor Steuerberater-KollegInnen aus aller Welt über die künftigen Neuerungen im Bereich der Umsatzsteuer. Interessierte finden die Präsentation „(M)OSS and the EU VAT reform“ auf unserer englischsprachigen Website.

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Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.

 
fiebichNEWS 5d/2018
 
 
Liebe Klientinnen und Klienten!
Sehr geehrte GeschäftspartnerInnen!
 
Unser Berufsstand wird ja gerne dafür bedauert, wieviel wir investieren müssen, um unser umfangreiches Wissen immer auf dem neuesten Stand zu halten. Ein Beispiel dafür ist das Update der Richtlinien der Finanzverwaltung im (wichtigen) Teilbereich Einkommensteuer: 30 % mehr Umfang innerhalb von drei Jahren!
 
In unserer Beratungspraxis stellen wir von den hier herausgegriffenen Themen insbesondere viele Anfragen zum Verkauf von Grundstücken/Gebäuden fest (Punkte 6, 9 und 10) – kein Wunder, wurde die Versteuerung von Immobilienerträgen doch erst vor wenigen Jahren grundlegend geändert.
Eine angenehme Lektüre wünscht Ihnen
 
Ihr fiebichTEAM
 
Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Mag. Natascha Branz - bn@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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Highlights des Einkommensteuerichtlinien-Wartungserlasses
1. Einkünftezurechnung bei Zwischenschaltung einer Körperschaft (Rz 104)
2. Präzisierungen zum Fruchtgenussrecht (Rz 111ff)
3. Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 EStG
4. Bilanzielle Berücksichtigung von Steuernachforderungen (Rz 1600)
5. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des UGB
6. Änderungen bei Grundstücksveräußerungen
7. Beitragszuschlag nach ASVG
8. Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen
9. Entgeltlicher Verzicht auf ein Wohnrecht
10. Herstellerbefreiung bei Veräußerung von Gebäuden

 


Sie sind dabei, ein neues Unternehmen zu gründen? Holen Sie sich die „niemals ohne! Box“ der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) – inklusive einem 200 Euro Gutschein für Ihren ersten Jahresabschluss!
 
Die kostenlose Box kann direkt bei der KWT unter www.niemals-ohne.at bestellt werden oder wir erledigen das für Sie – wenden Sie sich an Fr. Mag. Natascha Branz, bn@fiebich.com, +43(316)324453-16.

Die Information in dieser eMail wurde zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
 
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.

 
fiebichNEWS 5c/2018
 
 
Liebe Klientinnen und Klienten!
Sehr geehrte GeschäftspartnerInnen!
 
„Richterrecht“ zählt in Österreich nicht als formelle Rechtsquelle. Trotzdem haben höchstgerichtliche Entscheidungen weitreichende Bedeutung in der Praxis. Erstinstanzen orientieren sich an vergleichbaren Fällen der Höchstgerichte, um die spätere Aufhebung der eigenen Entscheidungen zu vermeiden.
 
Für alle Hobbyjuristen haben wir daher die spannendsten steuerrechtlichen Entscheidungen der letzten Monate zusammengefasst.
 
Eine angenehme Lektüre wünscht Ihnen
 
Ihr fiebichTEAM
 
Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Mag. Natascha Branz - bn@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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Höchstgerichtliche Entscheidungen
1. VwGH 20.03.2018: Beschwerdezinsen auch bei Revision an den VwGH
2. BFG 06.06.2018: Kein Ausschluss der Optionsmöglichkeit gemäß § 6 Abs. 2 UStG
3. EuGH 27.07.2018: Holding und Vorsteuerabzug aus Vermietung
4. BFG 06.06.2018: Kein Vermögensverlust einer int. Schachtelbeteiligung

 


Einige KlientInnen werden es schon bemerkt haben – seit einiger Zeit unterstützt uns Frau Andrea Hrastnik wieder.
Nach einem Jahr Karenz übernimmt sie nun wieder einen Teil der Buchhaltungen und ist in der Regel einen Tag pro Woche in der Kanzlei am gewohnten Platz anzutreffen, voraussichtlich immer dienstags.
 
Wir freuen uns, dass sie das fiebichTEAM wieder tatkräftig unterstützt!

Die Information in dieser eMail wurde zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.

 
fiebichNEWS 5b/2018
 
 
Liebe Klientinnen und Klienten!
Sehr geehrte GeschäftspartnerInnen!
 
Das bereits beschlossene Jahressteuergesetz 2018 bringt für die Mehrheit der Steuerpflichtigen wohl nur in einem Punkt relevanten Änderungen. Für Kinder, die Familienbeihilfe beziehen, gibt es ab 2019 den sog. Familienbonus Plus als Steuerabsetzbetrag in Höhe von EUR 1.500 (jährlich) für Kinder bis 18 Jahren bzw. in Höhe für EUR 500 (jährlich) für Kinder über 18 Jahren. Der Absetzbetrag reduziert in der gewährten Höhe die Einkommensteuer absolut.
 
Damit auch Geringverdiener - die nur wenig oder gar keine Steuern zahlen - entlastet werden, ist ein Kindermehrbetrag in Höhe von EUR 250 pro Kind/Jahr vorgesehen (Punkt 1.).
 
Eine angenehme Lektüre wünscht Ihnen
 
Ihr fiebichTEAM
 
Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Mag. Natascha Branz - bn@fiebich.com

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Jahressteuergesetz 2018 (JSTG 2018)
1. "Familienbonus-Plus"
2. Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung
3. Änderung der Bundesabgabenordnung
4. Sonstige Änderungen

 


Der Herbst hat nun offiziell begonnen – und damit auch die Sturm- und Maroni-Zeit.
 
In der Grazer Innenstand stehen seit ein paar Wochen bereits die ersten Maroni-Stände, aber so richtig gut schmecken diese doch erst jetzt bei den etwas herbstlicheren Temperaturen.
 
Foto: angieconscious / pixelio.de

Die Information in dieser eMail wurde zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
 
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.

 
fiebichNEWS 5a/2018
 
 
Liebe Klientinnen und Klienten!
Sehr geehrte GeschäftspartnerInnen!
 
Die Erhöhung der Höchstgrenzen für die Arbeitszeit auf 12 Stunden haben Sie sicher durch die hohe mediale Aufmerksamkeit nicht übersehen. Doch was hat sich wirklich geändert?
 
Wir informieren Sie fachlich über die wichtigsten Änderungen und etwaige Umsetzungsempfehlungen (wie etwa die Anpassung bestehender Gleitzeitvereinbarungen).
 
Doch sollte man als Unternehmer auch einkalkulieren, dass sich, resultierend aus der abnehmenden Konzentration an langen Arbeitstagen, entsprechende Fehlerquellen ergeben können.
 
Eine angenehme Lektüre wünscht Ihnen
 
Ihr fiebichTEAM
 
Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Mag. Natascha Branz - bn@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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1. Neuregelung der Arbeitszeit ab 1.9.2018
1.1 Erhöhung der Höchstgrenzen der Arbeitszeit
1.2 Ausnahmen vom Geltungsbereich des Arbeitszeitrechts
1.3 Kollektivvertragliche Ermächtigung zur Übertragung von Zeitguthaben
1.4 Gleitzeit
1.5 BV-Ermächtigung für Wochenend- und Feiertagsdienste
1.6 Bestandsgarantie
2. Termine
2.1 Termin 30. September 2018
2.2 Termin 1. Oktober 2018

 


In den letzten fiebichNEWS haben wir noch über den typischen Herbst gemeckert – inzwischen zeigt sich ein wunderschöner Spätsommer, der gerne noch ein paar Wochen anhalten kann.
 
Damit Sie die Sonnenstrahlen auf der Terrasse, dem Balkon oder im Park genießen können, versorgen wir Sie wieder regelmäßig mit unserem Newsletter.
 
Foto: Ruth Rudolph / pixelio.de

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Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.

 
fiebichNEWS 4d/2018
 
 
Liebe Klientinnen und Klienten!
Sehr geehrte GeschäftspartnerInnen!
 
Bis zu Ihrem Pensionsantritt sind es zwar noch ein paar Jahre, jedoch planen Sie die Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen?
 
Durch das Budgetbegleitgesetz 2017/2018 ist eventuell eine Neuplanung nötig, denn das Zugangsalter für die Altersteilzeit wird (schrittweise) erhöht (derzeit 53 / 58 Jahre):
 
• Für 2019: 54 / 69 Jahre (Frauen / Männer)
• Ab 2020:  55 / 70 Jahre (Frauen / Männer)
 
Männer, die die Korridorpension mit 62 Jahren in Anspruch nehmen, können künftig nur mehr 2 Jahre Altersteilzeit ausnützen. Bei Beanspruchung der Schwerarbeiterpension gibt es davor künftig keine Möglichkeit einer Altersteilzeit.
 
Eine angenehme Lektüre wünscht Ihnen
 
Ihr fiebichTEAM
 
Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Mag. Natascha Branz - bn@fiebich.com

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Sozialrechtliche Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2017/2018

 


Der meteorologische Herbstanfang hat sich unverkennbar gezeigt – nass, kalt und ungemütlich.
 
„Meine Heizung läuft schon wieder seit Samstag!“ meinte eine unserer Kolleginnen am Montag.
 
Falls das bei Ihnen auch so sein sollte und Sie noch nicht so recht wissen, was Sie zuhause machen sollen – unsere fiebichNEWS sind aus der Sommerpause zurück und versorgen Sie wieder regelmäßig mit spannenden Themen rund ums Steuer- und Wirtschaftsrecht.
 
Foto: Verena Balmer / pixelio.de

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Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.

 
fiebichNEWS 4c/2018
 
 
Liebe Klientinnen und Klienten!
Sehr geehrte GeschäftspartnerInnen!
 
Sie sind glücklicher Besitzer eines Zinshauses und eine Wohnung selbst dient Ihnen als Hauptwohnsitz? Durch die Begründung von vorläufigem Wohnungseigentum kann bei einem späteren Verkauf eine Befreiung von der Immobilienertragsteuer in Anspruch genommen werden. Lassen Sie sich daher rechtzeitig beraten (Punkt 2.2)!
 
Die obligatorischen Meldungen gemäß Wirtschaftlichem Eigentümerregistergesetz (WiEReG) waren oft schwieriger als erwartet. Nach einer Schonfrist von 2,5 Monaten startet ab 16. August 2018 jedoch der Lauf des automatisationsunterstützten Zwangsstrafverfahren (Punkt 1.1).
 
Eine angenehme Lektüre wünscht Ihnen
 
Ihr fiebichTEAM
 
Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Mag. Natascha Branz - bn@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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1. Termine
1.1 Frist zur Meldung gemäß WiEReG bis 16.8.2018
1.2 Vorsteuererstattung in EU-Mitgliedstaaten bis 30.9.2018
2. Höchstgerichtliche Entscheidungen
2.1 VwGH zur fremdüblichen Miete bei der Vermietung von Luxusimmobilien 
2.2 VwGH zur Hauptwohnsitzbefreiung bei einer „Hausherrenwohnung“ in einem Zinshaus
2.3 VwGH: Wohnrechtsablöse steuerpflichtig gem. § 29 Z 3 EStG
2.4 VwGH: Halber Steuersatz für Pensionsabfindung Einstellung seiner Tätigkeit

 


Unsere treuen LeserInnen wundern sich wahrscheinlich, dass Sie heute keine Papierausgabe im Postkasten haben, da der Versand üblicherweise mit der letzten Mailausgabe der fiebichNEWS erfolgt.
 
Damit Ihnen auch nach den Sommermonaten die Lektüre nicht ausgeht (Smile), erfolgt der Versand der Papierausgabe dieses Mal erst Anfang September.
 
Foto: intern

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Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.

 
fiebichNEWS 4b/2018
 
 
Liebe Klientinnen und Klienten!
Sehr geehrte GeschäftspartnerInnen!
 
Als Gesellschafter ist Ihnen das „Verrechnungskonto“ sicher ein Begriff. Welche Maßnahmen sollten Sie treffen, damit der darauf verbuchte Betrag nicht (sofort) als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln ist?
 
Wie so oft im Steuerrecht ist eine Dokumentation der vertraglichen Rahmenbedingungen – Laufzeit, Verzinsung etc. – nötig, um auch eine Einordnung als (meist nachteiliges) Kontokorrentverhältnis (höhere Verzinsung, Möglichkeit zur kurzfristigen Tilgung der Verbindlichkeit durch den Gesellschafter) weitestgehend ausschließen zu können (Punkt 3.).
 
Eine angenehme Lektüre wünscht Ihnen
 
Ihr fiebichTEAM
 
Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Mag. Natascha Branz - bn@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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Highlights aus dem Wartungserlass der Körperschaftsteuerrichtlinien (KStR):

1. Eigenständiger Betrieb gewerblicher Art (Rz 82)

2. Anerkennung Rechtsbeziehungen zwischen Trägerkörperschaft und BgA (Rz 90/91)
3. Verrechnungskonto von Gesellschaftern (Rz 969)
4. Ausscheiden des Gruppenträgers bei Verschmelzung auf Körperschaft (Rz 1058a)
5. Absetzung Siebentel (Rz 1071)
6. Ergebnisse ausländischer Gruppenmitglieder (Rz 1082/1083)
7. Finale Verluste (Rz 1094)
8. Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben (Rz 1266 bi/ bj)
9. Abzugsverbot Zinsen und Linenzgebühren (Rz 1266 bo)
10. Folgen der Liquidation auf Unternehmensgruppe (Rz 1591a)
 


Im Rahmen unseres Betriebsausfluges erkundeten wir mit dem Ballon die Oststeiermark.
 
Die Fahrt und vor allem die ruckelige Landung querfeldein haben wir gut überstanden. Auf die feierliche Erhebung in den Adelsstand folgten gemütliche Stunden bei Speis und Trank.
 
@ alle mutigen Ballonfahrer: Gerne stellen wir uns beim nächsten persönlichen Treffen mit unseren Adelsnamen vor, wenn wir von euch danach gefragt werden. Smile
 
Foto: intern

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Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.

 
fiebichNEWS 4a/2018
 
 
Liebe Klientinnen und Klienten!
Sehr geehrte GeschäftspartnerInnen!
 
1/6 der 9 Ferienwochen sind für die steirischen SchülerInnen schon vorbei. Welche Pläne haben Ihre Kinder für die (restliche) schulfreie Zeit geschmiedet?
 
…Ausschlafen, Schwimmen, Sonnen und Freunde treffen oder weckt Ihre Lieben trotz Ferien jeden Wochentag der Wecker um beim (ersten) Ferialjob ein wenig Taschengeld zu verdienen?
 
Damit die „Nebeneinkünfte“ Ihrer Kinder nicht am Ende zu unerwünschten Folgen führen, haben wir die wichtigsten Grenzen und sonstige Infos bezüglich Familienbeihilfe, Sozialversicherung und Steuer (auch für Werkvertrag / freier Dienstvertrag) für Sie zusammengefasst (Punkt 1.).
 
Eine angenehme Lektüre zu den 3 fachlichen Themen wünscht Ihnen Ihr
 
Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
Mag. Natascha Branz - bn@fiebich.com

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Themen-Übersicht:
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1. Ferienjobs:  Was dürfen Kinder steuerfrei verdienen?
2. Die Führung einer E-A-R schließt die Branchenpauschalierung nicht aus
3. Pauschalierte Werbungskosten für Vertreter sind um Kostenersätze zu kürzen
4. PKW-Sachbezug bei wesentlich beteiligtem Gesellschafter-Geschäftsführer

 


Im Sommer findet - schon fast traditionell - unser Betriebsausflug statt. Am kommenden Freitag, den 20.7.2018 bewundern wir die Oststeiermark von Oben.
 
Ausnahmsweise nehmen wir dieses Jahr nicht in gesamter Besetzung teil – was für Sie den Vorteil hat, dass die Kanzlei (wie sonst Freitags jedenfalls) zwischen 8 und 13 Uhr erreichbar ist.
 
Foto: Christian Leneis  / pixelio.de

Die Information in dieser eMail wurde zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
 
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.

 
fiebichNEWS 3e/2018
 
 
Liebe Klientinnen und Klienten!
Sehr geehrte GeschäftspartnerInnen!
 
Die „Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ ist sicher auch an Ihrer Mail-Inbox – mit einem Höhepunkt um den 25. Mai herum - nicht spurlos vorübergegangen. Faktum ist, dass die "neuen" DSGVO-Bestimmungen nicht neu sind, sondern (betreffend elektronische Newsletter) schon seit mehr als 10 Jahren im Rahmen der Anti-Spambedingungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003) gelten (© www.argedaten.at).
 
So haben auch wir schon lange die Einwilligung unserer Klienten auf unseren Auftragspapieren eingeholt bzw. das Interesse anderer Newsletter-Bezieher an unseren Dienstleistungen entsprechend dokumentiert. In der Fußleiste unserer Website finden Sie unsere Datenschutzerklärung. Für alle weiteren Wünsche/Fragen/Beschwerden zum Thema bitten wir einfach um eine kurze Mail.
 
Eine angenehme Lektüre zu den 3 fachlichen Themen wünscht Ihnen Ihr
 
Dr. Klaus Fiebich - fk@fiebich.com
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Themen-Übersicht:
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1. VwGH: Überlassung von Geschäftsführern und Sozialversicherung
2. VwGH: Mietzeiten zählen für die Hauptwohnsitzbefreiung
3. VwGH: Verluste aus der Konvertierung von Fremdwährungskrediten sind ausgleichsfähig

 


Das Highlight des Sommers steht schon vor der Tür – die Fußball-WM 2018.
 
Schafft es Deutschland, sich erneut den Titel zu holen? Nach dem Sieg beim Freundschaftsspiel in Klagenfurt am 02.06.2018 könnte sich Österreich als der eigentliche Weltmeister fühlen… Wink
 
… oder es nimmt diesmal ein anderes Team den Pokal links mit nach Hause und wir können uns mit wichtigeren Fragen beschäftigen.
 
Foto: Udo Nowak  / pixelio.de

 
Die Information in dieser eMail wurde zu allgemeinen Referenzzwecken für Kunden und Interessenten der Fiebich und PartnerInnen Wirtschaftstreuhand erstellt. Für Handlungen, die aufgrund dieses Informationsblattes vorgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.